Die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (P028) basieren auf den WCAG (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) des W3C.
Barrierefreiheit ist nach schweizerischem Recht in der Bundesverfassung geregelt. BehiG und BegiV mit den folgenden Artikeln regeln die Belange der Barrierefreiheit für Internet-Inhalte (www.admin.ch).
¹ Im Verkehr mit der Bevölkerung nehmen die Behörden Rücksicht auf die besonderen Anliegen der Sprach-, Hör- oder Sehbehinderten.
² Soweit sie ihre Dienstleistungen auf Internet anbieten, müssen diese Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein. Der Bundesrat erlässt die nötigen technischen Vorschriften. Er kann technische Normen privater Organisationen für verbindlich erklären.
Die Information sowie die Kommunikations-und Transaktionsdienstleistungen über das Internet müssen für Sprach-, Hör- und Sehbehinderte sowie motorisch Behinderte zugänglich sein. Zu diesem Zweck müssen die Internetangebote entsprechend den internationalen Informatikstandards, insbesondere den Richtlinien des World Wide Web Konsortiums (W3C) über den Zugang von Internetseiten, und, subsidiär, entsprechend den nationalen Informatikstandards eingerichtet sein.
Die Bundeskanzlei und der Informatikrat Bund erlässt mit dem Dokument «P028 – Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten – Version 1.0» die Vorgaben zur Umsetzung der Gesetze. Ab 1. Januar 2007 müssen alle Internetangebote (inklusive PDFs) des Bundes der Priorität AA des W3C (WCAG 1.0) entsprechen.
Quelle: http://www.w3.org/WAI/
1.1
Für jedes Nicht-Text-Element muss ein Text-Äquivalent zur Verfügung gestellt werden (z.B. über «alt», «longdesc» oder im Elementinhalt). Dies umfasst: Bilder, grafische Abbildungen von Text (inklusive Symbole), Image-Map-Regionen, Animationen (z.B. animierte GIFs), Applets (Java), Ascii Art, Frames, Scripts, Bilder, die als Listenpunkte verwendet werden, Spacer, grafische Buttons, Sound (mit oder ohne Benutzerinteraktion abgespielt), Audio-Dateien, Audio-Tracks aus Videos und Videos.
2.1
Alle Informationen, die über Farbe transportiert werden, müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z.B. über den Kontext oder im Mark-up.
4.1
Werden im Dokument andere Sprachen als die eigentliche Dokumentensprache verwendet, muss dies deutlich vermerkt werden (z.B. durch Titel, Legenden).
6.1
Dokumente müssen so aufgebaut werden, dass sie auch ohne Style Sheets lesbar sind.
6.2
Wird dynamisch generierter Inhalt ersetzt, muss das Text-Äquivalent dem ersetzten Inhalt entsprechen.
7.1
Bildschirmflackern ist zu vermeiden bis User-Agents (z.B. Browser, Screenreader) in der Lage sind, es zu steuern.
14.1
Es muss die einfachste und deutlichste Sprache, passend zum Inhalt, verwendet werden.
1.2
Bei der Verwendung von serverseitigen Image Maps sind entsprechende zusätzliche Text-Links bereitzustellen.
9.1
Anstelle von serverseitigen sind vorzugsweise clientseitige Image Maps anzubieten, ausser die geometrische Form für die Image-Map-Regionen lässt dies nicht zu.
5.1
Bei Datentabellen müssen Tabellenheader für Spalten und Zeilen gekennzeichnet werden.
5.2
Bei Datentabellen, die zwei oder mehr logische Spalten- oder Zeilenebenen enthalten, müssen über das Mark-up die Datenzellen mit den Spalten- und Zeilentiteln miteinander in Verbindung gebracht werden.
12.1
Frames müssen bezeichnet werden, um die Frame-Identifikation und -Navigation zu ermöglichen.
6.3
Eine Seite muss bedienbar bleiben, auch wenn Applets, Scripts oder andere programmierte Objekte ausgeschaltet oder nicht unterstützt werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen die entsprechenden Informationen auf einer alternativen Seite zugänglich gemacht werden.
1.3
Bis User Agents (z.B. Browser, Screenreader) in der Lage sind, den äquivalenten Text eines visuellen Ablaufs (Film oder Multimedia-Inhalt) vorzulesen, muss eine gesprochene Aufzeichnung des wichtigen Inhalts zur Verfügung bereitgestellt werden.
1.4
Für jegliche Multimedia-Präsentation mit zeitlichem Ablauf (z.B. Filme oder Animationen) müssen synchronisierte Alternativen (z.B. Untertitel oder gesprochene Aufzeichnungen) mitgeliefert werden.
11.4
Falls es mit grösster Anstrengung nicht gelingt, eine zugängliche Seite anzubieten, muss ein Link zu einer alternativen Seite, die W3C-Technologien verwendet, bereitgestellt werden. Diese Seite muss äquivalente Information (oder Funktionalität) enthalten, und auf demselben Stand gehalten werden wie die nicht zugängliche Seite.
2.2
Es muss sichergestellt werden, dass Kombinationen von Vorder- und Hintergrundfarbe auch für Personen mit Farbwahrnehmungsschwierigkeiten genügend Kontrast bieten. Dasselbe gilt, wenn die Seite auf einem Schwarz-Weiss-Monitor betrachtet wird (Priorität 2 für Bilder, Priorität 3 für Texte).
3.1
Wenn eine passende Mark-up-Sprache existiert, sind Mark-ups gegenüber Bildern vorzuziehen, um Informationen zu vermitteln.
3.2
Publizierte Dokumente müssen mit veröffentlichten Spezifikationen der formalen Syntax (Doctype) validiert werden.
3.3
Zur Layout-Darstellung sind Style-Sheets einzusetzen.
3.4
Für die Attribute in der Mark-up-Sprache und in den Style-Sheet-Eigenschaften sollen relative anstelle von absoluten Werten verwendet werden.
3.5
Um das Dokument zu strukturieren, sollten HTML-Titel (h1–h6) korrekt verwendet werden. Sie sollten nicht für die Schriftgrössensteuerung eingesetzt werden.
3.6
Listen sollten verwendet werden, um Texte zu strukturieren, und nicht für visuelle Effekte wie z.B. Einzüge.
3.7
Zitat-Tags sollten ausschliesslich für Zitate verwendet werden, nicht für Textformatierungen wie z.B. Einzüge.
6.5
Dynamischer Inhalt sollte zugänglich oder alternativ in zugänglicher Form oder als zugängliche Seite angeboten werden.
7.2
Lauftexte und blinkende Elemente sollten vermieden werden, bis Browser in der Lage sind, diese Effekte zu kontrollieren.
7.4
Periodische Auto-Refreshes von Seiten sollten vermieden werden, bis Browser in der Lage sind, dies zu stoppen.
7.5
Clientseitige automatische Umleitungen sollten vermieden werden. Stattdessen sollte ein Link zur neuen Seite angeboten werden.
10.1
Pop-ups und Links in neue Browserfenster ohne Benutzerinformation sollten vermieden werden.
11.1
W3C-Technologien sollten verwendet werden, wenn sie verfügbar sind und unterstützt werden.
11.2
Veraltete und nicht mehr gültige W3C-Technologien sollten vermieden werden.
12.3
Grosse Inhaltsmengen sollten in kleinere Informationseinheiten zerlegt werden.
13.1
Das Ziel eines Links sollte klar definiert sein.
13.2
Seiten sollten mit Metadaten versehen werden, die den Inhalt sinngemäss wiedergeben.
13.3
Allgemeine Informationen einer Site sollten in einer Sitemap oder einem Inhaltsverzeichnis zusammengefasst werden.
13.4
Navigationselemente sollten über die gesamte Site gleich, einfach und logisch eingesetzt werden.
5.3
Tabellen sollten nicht für Layout-Zwecke verwendet werden, ausser die Textinhalte lassen sich Zeile für Zeile stringent wiedergeben. Falls dies nicht möglich ist, sollte eine äquivalente Alternative angeboten werden, die den Inhalt stringent abbildet.
5.4
Strukturelle Auszeichnungen einer Tabelle sollten nicht für deren visuelle Formatierung verwendet werden.
12.2
Der Zweck von Frames und deren Bezug zueinander sollten beschrieben werden, wenn dies aus dem Frametitel nicht offensichtlich hervorgeht.
10.2
Für alle Formularelemente müssen die dazugehörigen Bezeichnungen definiert und erkennbar als dazugehörend platziert werden.
12.4
Formularelemente und deren Bezeichnungen müssen eindeutig miteinander in Verbindung gebracht werden können.
6.4
Für Scripts und Applets müssen Event Handler (z.B. «onclick», «onmouseover» ... ) geräteunabhängig funktionieren.
7.3
Bewegter Inhalt ist zu vermeiden.
8.1
Scripts und Applets sollten direkt zugänglich sein oder mit Hilfstechnologien verfügbar gemacht werden (Priorität 1, falls Funktion wichtig).
9.2
Alle Elemente mit eigener Steuerung sollten geräteunabhängig bedienbar sein.
9.3
Scripts sollten nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur steuerbar sein.
Priorität 2 (AA+): Soll erfüllt werden*
4.2*
Abkürzungen und Kurzwörter sollten bei ihrem ersten Vorkommen zusätzlich ausgeschrieben werden.
4.3*
Die Sprache, die im Dokumentinhalt verwendet wird, muss definiert sein.
9.4*
Für Links, Formularelemente und Objekte sollten logische Tabulatorsprünge verwendet werden.
9.5*
Für wichtige Links (inklusive solcher in clientseitigen Image-Maps), Formulare und Gruppen von Formularelementen sollten Tastaturkurzbefehle angeboten werden.
10.5
Nebeneinanderliegende Links sollen mit einem von Leerschlägen umgebenen druckbaren Zeichen abgetrennt werden.
11.3*
Informationen sollten in der vom Benutzer erwarteten Form angeboten werden (Sprache, Inhalt usw.).
13.5
Navigationselemente müssen hervorgehoben und zugänglich gemacht werden.
13.6*
Verwandte Links sollten zu gekennzeichneten Gruppen zusammengefasst werden, und es sollte ermöglicht werden, diese Gruppen zu überspringen.
13.7
Falls eine Suchfunktion angeboten wird, sollte sich diese den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Benutzer anpassen können.
13.8*
Wichtige Informationen sollten am Anfang des Artikels vermittelt werden.
13.9*
Informationen über Dokumentsammlungen sollten zur Verfügung gestellt werden.
13.10
Mehrzeilige ASCII Art sollte übersprungen werden können.
14.2
Wo es für das Verständnis der Seite notwendig ist, sollte zu Grafiken und vorgelesenen Tondokumenten zusätzlicher Text mitgeliefert werden.
14.3*
Die grafische Darstellung sollte über die ganze Site einheitlich sein.
1.5
Bei der Verwendung von clientseitigen Image Maps müssen entsprechende zusätzliche Text-Links angeboten werden.
5.5*
Für Tabellen sollten mit dem Attribut summary=" " Zusammenfassungen zur Verfügung gestellt werden.
5.6
Für Tabellentitel sollten Abkürzungen angeboten werden.
10.3
Bis User Agents und Hilfstechnologien in der Lage sind, Spaltentexte in Tabellen in der korrekten Reihenfolge wiederzugeben, sollte ein alternativer Text bereitgestellt werden, der einen korrekten Lesefluss ermöglicht.
10.4
Leere Formularfelder sollten mit Platzhaltertext gefüllt sein.
* Gestalten Sie PDF-Dokumente so, dass sie auch mit assistierenden Technologien zugänglich sind.
* Verwenden Sie für die Darstellung von hierarchischen Navigationen verschachtelte Listen mit den durch das W3C bereitgestellten Technologien.
* Ermöglichen Sie dem Benutzer, Toneinblendungen zu stoppen.
* Sorgen Sie beim Einsatz neuer Technologien dafür, dass diese auch mit assistierenden Technologien zugänglich sind, oder machen Sie den Inhalt elektronisch verfügbar.